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                          Fluglärmkommission Flughafen Friedrichshafen
Die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge nach § 32b des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) Berät die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Flugsicherung und die
Flugsicherungsorganisationen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und die
Luftverunreinigung.
Verbindlich werden die Lärmzonen um den Flughafen nach dem neuen LuftVG von 2007 neu berechnet.
Für den Flughafen Friedrichshafen bedeutet dies, dass die neuen Lärmzonen wie folgt festgelegt werden:;
Bestehender Flughafen:
Tages-Zone 1 →  65 dB(A) / Tages-Zone 2
 60 dB(A) / Nacht-Zone3  55 dB(A)
Die Teilnehmer der Fluglärmkommission sind u.a.:
Stadt Friedrichshafen / Gemeinde Meckenbeuren / Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVSvL-FN) /
Luftfahrzeughalter (Intersky) / Fluggesellschaft FN (FFG) / Behördenvertreter (BW-Umweltminisrerium) .
Weiter werden eingeladen 
Bundesaufsicht Flugsicherung / Austro Control / Skyquide / Genehmigungsbehörde
UVM Stuttgart.

Fluglärmkommission 1. Sitzung am 4. März 2010
In dieser Sitzung wurden die Regularien besprochen und festgelegt. Der Kommission steht Herr Bgm. P. Hauswald ,
Friedrichshafen vor. Sein Stellvertreter ist der Bgm. Schmidt, Meckenbeuren. Geschäftsführer ist Herr Weiss, FFG .
Die BVSvL hat zu der vorgelegten Geschäftsordnung an zwei Stellen eine Korrektur vorgeschlagen. Diese wurden
angenommen und in der Endfertigung eingefügt.. Die Sitzung selbst verlief ohne besondere Aufgeregtheiten.
Ungewöhnlich war jedoch, dass die FFG Gelegenheit zur Selbstdarstellung des Flughafen eingeräumt wurden. Die
BVSvL hatte daraufhin verlangt, dass die Bürgervereinigung auch die Gelegenheit zur inhaltlichen Darstellung
bekommt. Dies wurde für die nächste Sitzung zugesagt.

                                   Fluglärmkommission 2. Sitzung am 5 Mai 2010
In dieser Sitzung wurden die neuen Berechnungen er einzelnen Lärmzonen vorgestellt. Die von der BVSvL reklamierten
Nachtstarts - die schon derzeit gegeben sind – wurden berücksichtigt. Überraschend wurden die Lärmzonen in den
kritischen Bereichen Trautenmühle(FN) und Bildesch (Meckenbeuren) in der Tiefe kürzer, nur in der Breite unwesentlich
größer. Die gesamte Betroffenheit liegt somit bei max. fünf Wohnhäusern. In Meckenbeuren ist man empört !

Die BVSL zweifelte in einem erneuten Einwendungsschreiben an das Umwelt-/Verkehrsministerium BW die Korrektheit
der Basis-Zahlenwerte der FFG an. Wiederholte Aussage, dass die Unterlagen in Ordnung seinen und daher nicht
beanstandet werden können. Dies wurde der BVSvL von den Ministerien in einem Schreiben mitgeteilt.

                       Fluglärmkommission Rechtskraft beschlossen, Dezember 2010
Aus der örtlichen Presse musste die BVSvL erfahren, dass das Kabinett (Ministerrunde) die erarbeiteten Ergebnisse aus der
Fluglärmkommisssion aus den zuständigen Ministerien abgesegnet hat. Damit sind die Lärmzonen für den Flughafen
Friedrichshafen in Rechtskraft.   Änderungen ergeben sich erst dann, wenn nachweislich der Lärmgrenzwert der
Berechnungen von 62 dB(A) – nicht der Nachtzonenwert von 55 B(A) – mit mindestens 2 dB(A) überschritten werden.

Als Fazit muss die BVSvL sagen, dass die echte Beteiligung z.B: der BVSvL an der Oberfläche steckengeblieben sind.
Tiefergehende Fragen wurden allgemein beantwortet, Einsicht und Aufklärung über die Ermittlung der Basisdaten durch
die FFG wurden nicht gewährt. Die BVSvL behält sich vor, dass die Basiswerte-Ermittlung rechtlich noch geklärt werden.

DIe Stadt Friedrichshafen hat sicht trotz einer kritischen Wertung – analog der BVSvL-Bedenken - eines Berechnungs-
Büros nur auf Fragen des Baurechts und der Lärmschutz-Entschädigungen im Falle von Betroffenheiten begrenzt.
Politisch haben die Rathausfraktionen (CDU, FWV, FDP) der Sache ohne kritische Kommentare zugestimmt.



  Verfahren:

  rechtskräftige Lärm - Zonen 2010


  Passagierzahlen

  Lärmpegel